Informationen zum Schulbetrieb ab dem 26.04.2021
Liebe Schülerinnen und Schüler,
liebe Eltern,
nachdem das Vierte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite (Bundesgesetz) nach der Verabschiedung im Deutschen Bundestag und im Bundesrat gestern vom Bundespräsidenten ausgefertigt wurde hat uns gestern um 21.13Uhr eine neue Schulmail des Landes NRW erreicht. Heute erreichte uns darüber hinaus noch der Ergänzungserlass zum Erlass vom 26.02.2021 „Befristete Reduzierung der Klassenarbeiten in den allgemeinen Schulformen der Sekundarstufe I in Abweichung zur VV zu § 6 APO-S I“, so dass wir diese bei den Planungen für die nächsten Wochen berücksichtigen können.
Für unsere Schule ändert sich kurzfristig erst einmal sehr wenig:
Wechselunterricht, Hygienemaßnahmen, Schülerselbsttests, (Distanzunterricht)
Der Wechselunterricht wird wie zuletzt zunächst fortgeführt. Hygienemaßnahmen werden weiterhin wie bisher umgesetzt. Die Schülerselbsttests werden wie bisher montags und dienstags bzw. donnerstags und freitags zu Unterrichtsbeginn unter Anleitung durchgeführt.
Sollte der vom Robert-Koch-Institut veröffentlichte Inzidenzwert für den Hochsauerlandkreis an drei aufeinanderfolgenden Tagen 165 überschreiten, so findet Präsenzunterricht nur noch in den Abschlussklassen 10 statt, alle anderen Klassen und Stufen wechseln dann in den Distanzunterricht. Die Feststellung, ob die Voraussetzungen gegeben sind, trifft das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales auch für den Hochsauerlandkreis. Sollten wir in den nächsten Wochen davon betroffen sein, erhalten Sie von uns natürlich umgehend entsprechende Informationen.
Notbetreuung
Die Notbetreuung findet weiterhin statt, eine erneute Anmeldung ist nur bei Änderungen erforderlich.
Bildung konstanter Lerngruppen
Bisher mussten wir grundsätzlich konstante Lerngruppen bilden, um eine Durchmischung beispielsweise im Rahmen der äußeren Differenzierung, im Wahlpflichtbereich sowie im Unterricht der zweiten Fremdsprache zu vermeiden. Da inzwischen regelmäßige Corona-Testungen erfolgen, es beim Fremdsprachenunterricht auf Präsenzunterricht in besonderen Maße ankommt und der Wahlpflichtbereich Hauptfachcharakter hat, ist nunmehr die Bildung von Lerngruppen mit Schülerinnen und Schülern aus unterschiedlichen Klassen wieder möglich. In den Jahrgangsstufen in denen die aktuelle Gruppenaufteilung dieses ermöglicht, werden wir mit Beginn der kommenden Woche direkt in das übliche Kurssystem wechseln. In den übrigen Jahrgangsstufen werden wir die Gruppeneinteilung in der kommenden Woche entsprechend ändern und über die Klassenlehrer bekannt geben, ab wann diese Gültigkeit hat.
Klassenarbeiten
Im oben erwähnten Ergänzungserlass zur „Befristeten Reduzierung der Klassenarbeiten“ gibt es nun folgende verbindliche Vorgaben: In allen Klassen, die in diesem Jahr an den zentralen Prüfungen für den mittleren Schulabschluss (ZP 10) teilnehmen, sind in den Fächern mit Klassenarbeiten jeweils mindestens zwei Leistungen im Beurteilungsbereich „Schriftliche Arbeiten“ zu erbringen. In den Fächern mit ZP 10 ist die zentrale Prüfung jeweils zwingend eine von diesen mindestens zwei „Schriftlichen Arbeiten“; die Note der Prüfungsarbeit darf jedoch nicht zur Bildung der Vornote gemäß § 32 Absatz 1 APO-S I herangezogen werden.
In den übrigen Klassen der Sekundarstufe I ist in den Fächern mit Klassenarbeiten jeweils mindestens eine Leistung im Beurteilungsbereich „Schriftliche Arbeiten“ zu erbringen. Sollte die Anzahl der vorgesehenen Leistungsnachweise im Beurteilungsbereich „Schriftliche Arbeiten“ tatsächlich soweit verringert werden folgt hieraus allerdings, dass der Beurteilungsbereich „Sonstige Leistungen im Unterricht“ bei der Feststellung des Leistungsstandes entsprechend stärker zu berücksichtigen ist.
Herzliche Grüße
Matthias Laumann
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