Wahlpflichtunterricht 7-10
Der Wahlpflichtunterricht an den Realschulen in NRW betrifft im Wesentlichen die Wahl des 4. Faches mit schriftlichen Arbeiten, früher oft als Hauptfach bezeichnet, im Gegensatz zu den nichtschriftlichen Fächern, wie Geschichte oder Physik, den sogenannten „Nebenfächern“.
Lange Jahre war es ein Markenkern der Realschulen, dass die Schülerinnen und Schüler neben Englisch eine zweite Fremdsprache erlernen mussten. Ein Jahr lang war der Französischunterricht für alle verpflichtend. In früheren Zeiten war das in Klasse 7 der Fall, in den Jahren von G8 (achtjährige Gymnasialzeit statt der nun wieder als G9 bezeichneten Regelung) dagegen schon in Klasse 6. Nach diesem Kennenlernjahr für das Fach Französisch gab es dann die Möglichkeit ein anderes Fach zu wählen, die sogenannte Neigungsdifferenzierung: Naturwissenschaften, Technik oder Sozialwissenschaften.
Nun hat sich die Landesregierung entschlossen, das verpflichtende Kennenlernjahr für Französisch aufzugeben, die Schüler können schon zu Beginn der Klasse 7 wählen, ob sie Französisch als viertes schriftliches Fach wählen oder eben Biologie als naturwissenschaftlichen Schwerpunkt, Technik oder Sozialwissenschaften.
Da die Schülerinnen und Schüler Anfang Klasse 7 noch sehr jung sind und keine Vorstellung von den Fächern Französisch, Technik und Sozialwissenschaften haben, haben wir ein besonderes Modell der Vordifferenzierung eingeführt. Dadurch soll erreicht werden, dass zunächst alle Schüler Französisch erst einmal kennenlernen, um nach einem halben Jahr beurteilen zu können, ob ihnen die zweite Fremdsprache liegt. Dazu unterrichten wir Französisch im 2. Halbjahr der Klasse 6 als Vorkurs zweistündig für alle Schüler. Am Ende der Klasse 6 entscheidet jeder Schüler und jede Schülerin zusammen mit den Eltern und beraten durch den die Französischlehrerin der Klasse 6, ob er / sie das Fach Französisch als Wahlpflichtfach weiterführen möchte. Entscheidet er sich dafür, nimmt er im ersten Halbjahr der Klasse 7weiter am Französischunterricht teil.
Alle Schülerinnen und Schüler, die sich gegen die zweite Fremdsprache entscheiden, nehmen automatisch am „Karussell“ teil, der sogenannten Vordifferenzierung. Eine Rückkehr in den Französischunterricht ist damit nicht mehr möglich.
Die Schülerinnen und Schüler werden in drei gleich große Gruppen aus den siebten Klassen aufgeteilt und durchlaufen drei verschiedene Unterrichtsabschnitte, und zwar nacheinander je ca. sechs Wochen Unterricht in den Fächern Technik, Biologie und Sozialwissenschaften. In jedem dieser drei für sie in Frage kommenden Wahlpflichtfächer schreiben sie eine einstündige Klassenarbeit und erhalten am Ende des ersten Halbjahres eine gemeinsame Zeugnisnote im Fach „Vordifferenzierung“.
Durch dieses Ausprobieren der drei Neigungsschwerpunkte bekommen die Schülerinnen einen guten Einblick in die Inhalte und Leistungsanforderungen der unterschiedlichen Differenzierungsangebote. Am Ende des Halbjahres 7.1 werden die Schülerinnen mit ihren Eltern zu einem individuellen Beratungsgespräch mit den Fachlehrern eingeladen, welches der drei Fächer die beste Wahl für das Kind sein könnte.
Auch die Schülerinnen und Schüler, die bislang weiter am Französischunterricht teilgenommen haben, können jetzt noch einen anderen Neigungsschwerpunkt wählen, falls sich Französisch doch als falsche Wahl herausstellt. Die schulinternen Stoffverteilungspläne sind so gestaltet, dass die Inhalte aus der Vordifferenzierung nicht unverzichtbare Voraussetzung für die weiteren Unterrichtseinheiten sind, sodass Schülerinnen und Schüler, die sich zunächst für die Weiterführung der zweiten Fremdsprache entschieden hatten, zwar nicht auf Erfahrungen aus dem Karussells zurückgreifen, aber noch alle drei anderen Wahlpflichtfächer wählen können. Mit Beginn des 2. Halbjahres startet dann der Unterricht in der Neigungsdifferenzierung in den vier unterschiedlichen Kursen: Biologie, SoWi, Technik, Französisch.
Dieses Prinzip der Vordifferenzierung schafft so weit wie möglich Voraussetzungen dafür, dass jeder einzelne Schüler und jede einzelne Schülerin in den kommenden dreieinhalb Jahren in dem Wahlpflichtfach unterrichtet wird, das seinen Neigungen am besten entspricht. Das gewählte Fach wird Klassenarbeitsfach und zählt bei der Versetzung wie die Fächer Mathematik, Deutsch und Englisch zur Fächergruppe I, wodurch eine mindestens befriedigende Leistung im Neigungsschwerpunkt bei der Versetzung als Ausgleich für eine mangelhafte Leistung in einem anderen Fach der Fächergruppe I zählen kann. Daher gilt es -auch aus dieser notentechnischen Blickrichtung- die Neigungen du Fähigkeiten eines Kindes bei der Entscheidung möglichst gut zu berücksichtigen.
Insgesamt hat sich dieses Modell zur Wahl des Wahlpflichtfaches sehr bewährt und nimmt Eltern und Kindern einen Großteil an Unsicherheit bei dieser für die Schullaufbahn wichtigen Entscheidung.